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Verbrennen im Freien
Gefahren durch Gewitter Brandverhütung in der Landwirtschaft
Gefahren im Advent
Brandverhütung in der Landwirtschaft

Abstellen von Kraftfahrzeugen im
Wirtschaftsbereich
Kraftfahrzeuge (Autos, Traktoren, Motorräder, aber
auch andere mit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte) dürfen in
Scheunen nicht abgestellt werden. Funkenflug, ein heißer Auspufftopf
oder auch ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage der Geräte können
rasch und unerwartet zur Entzündung der eingelagerten, meist leicht
brennbaren Güter, führen.
Glühlampen
Die Oberflächentemperatur von eingeschalteten
Glühlampen ist so hoch, dass abgelagerter Staub oder Spinnweben
entzündet werden können. Nur geeignete Beleuchtungskörper mit
entsprechenden Schutzgläsern über den Glühlampen verwenden.
Halogenstrahler in Heubergeräumen sind verboten!
Hantieren mit offenem Feuer und Licht
In leicht brennbarer Umgebung dürfen keine brennenden
Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen verwendet werden. Offenes Feuer
und Licht erfordert eine besondere Achtsamkeit und darf niemals Kindern
anvertraut werden.
Elektrische Wärmegeräte im Stall
Es dürfen ausschließlich Geräte mit niedriger
Oberflächentemperatur eingesetzt werden. „Heizlampen“ oder
„Heizstrahler“ sind verboten, da sie sehr brandgefährlich sind.
Heustockbrand
Feucht eingebrachtes Heu neigt zur
Selbstentzündung. Der Selbstentzündung geht eine Erwärmung voraus, die
unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch
Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen ist. In den ersten sechs
Wochen nach der Einlagerung sollte daher die Temperatur im Heustock
regelmäßig mit einer Heusonde gemessen und dokumentiert
(Heumesskalender) werden. Wird im Heustock eine Temperatur von 70 °C
oder darüber gemessen, besteht bereits hohe Selbstentzündungsgefahr! In
diesem Fall ist sofort die Feuerwehr zur Abwehr eines bereits drohenden
Brandschadens zu verständigen.
Heumesskalender
zum Download.

Feuer und Verbrennen im Freien
Feuer im Freien gefährdet
die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Das Verbrennen im Freien
unterliegt aus Gründen des Umweltschutzes einer landesgesetzlichen
Regelung, wobei das Verbrennen stark eingeschränkt bzw. überhaupt
verboten wird.
Grundsätzlich gestattet ist aber das
Abbrennen von Brauchtumsfeuern und von Feuern zur Ausbildung im
Brandschutz. Dabei sind aber die generellen Umweltschutzanforderungen
(kein Verbrennen von Müll, Mineralölprodukten, Gummi u.ä.) und die
Sicherheitsabstände zur Verhinderung der Brandausbreitung einzuhalten.
Vor dem Verlassen der Feuerstelle sind alle Glutreste nachhaltig mit
Wasser zu löschen. Bei starkem Wind ist im Freien jedes Verbrennen und
jedes Anheizen eines Feuers unbedingt zu unterlassen.
Mehr zum Thema Verbrennen
im Freien.
Folder der Brandverhütungsstelle
zum Download.

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